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Gerechte Strafe?

"Endlich!" mögen einge denken. Günter Freiherr von Gravenreuth scheiterte mit seiner Revision und darf nun durch schwedische Gardinen auf die Welt blicken.

Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Freiherr war bereits im September 2007 verurteilt worden, doch nun wurde die Strafe angehoben. 14 Monate ohne Bewährung.


"Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden"

 

Dieser Satz ist wohl der einprägsamste, der im Zusammenhang mit Gravenreuth gefallen ist. Er stammt angeblich von der Richterin, die Gravenreuth im September 2007 verurteilt hatte.

 

Nun bleibt die Hoffnung, dass Herr G.F.v.G ein leuchtendes Anti-Besispiel wird, die das Netz aus reiner Profitgier durchforsten.

Geld verdienen gern, aber die Regeln des gesunden Menschenverstandes und der allgemeinen Höflichkeit sollten doch auch hier gelten.